ONLINESCHEIDUNG

Schunck, Düntzer und Partner - Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB • Notare

SCHEIDUNGSKOSTENRECHNER

Sie kön­nen die vor­aus­sicht­li­chen Kos­ten des Schei­dungs­ver­fah­rens gern un­ver­bind­lich mit nach­ste­hen­dem Schei­dungs­kos­ten­rech­ner be­rech­nen. Wir wei­sen in­so­weit al­ler­dings dar­auf hin, dass es sich nicht um eine ver­bind­li­che und end­gül­ti­ge Be­rech­nung han­delt, da der für die end­gül­ti­ge Be­rech­nung maß­geb­li­che Ge­gen­stands­wert des Schei­dungs­ver­fah­rens durch das Ge­richt fest­ge­setzt wird.

Es han­delt sich bei dem er­rech­ne­ten Wert aber um einen rea­lis­ti­schen An­nä­he­rungs­wert, der auf der Grund­la­ge der der­zeit maß­geb­li­chen Ge­richts­kos­ten- und Rechts­an­walts­ge­büh­ren­ta­bel­len er­rech­net wird.

So­fern Sie nicht über aus­rei­chen­de Ein­künf­te bzw. nicht über ein aus­rei­chen­des Ver­mö­gen ver­fü­gen, um die Kos­ten des Ver­fah­rens auf­brin­gen zu kön­nen, be­steht die Mög­lich­keit, Ver­fah­rens­kos­ten­hil­fe zu be­an­tra­gen. Nä­he­re In­for­ma­tio­nen hier­zu fin­den Sie hier.

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